Rechtsprechung
   BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20603
BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01 (https://dejure.org/2001,20603)
BPatG, Entscheidung vom 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01 (https://dejure.org/2001,20603)
BPatG, Entscheidung vom 02. August 2001 - 25 W (pat) 23/01 (https://dejure.org/2001,20603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,20603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01
    Zu prüfen ist, ob die Wortfolge einen ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt hat oder ihr über diesen hinaus für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen Unterscheidungskraft zukommt, wobei nach der Rechtsprechung des BGH eine noch so geringe Unterscheidungskraft zur Überwindung dieses Schutzhindernisses ausreichen soll (vgl BGH WRP 2000, 1140, 1142 "Bücher für eine bessere Welt"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION" jeweils mwN).

    Die angemeldete Wort-/Bildmarke besteht nicht ausschließlich aus Angaben im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit, Bestimmung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl BGH MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION"; WRP 2000, 1140, 1141 "Bücher für eine bessere Welt" mwN).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01
    Zu prüfen ist, ob die Wortfolge einen ausschließlich produktbeschreibenden Inhalt hat oder ihr über diesen hinaus für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen Unterscheidungskraft zukommt, wobei nach der Rechtsprechung des BGH eine noch so geringe Unterscheidungskraft zur Überwindung dieses Schutzhindernisses ausreichen soll (vgl BGH WRP 2000, 1140, 1142 "Bücher für eine bessere Welt"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION" jeweils mwN).

    Die angemeldete Wort-/Bildmarke besteht nicht ausschließlich aus Angaben im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit, Bestimmung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl BGH MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION"; WRP 2000, 1140, 1141 "Bücher für eine bessere Welt" mwN).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01
    Indizien für die Eignung, die Waren und Dienstleistungen eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden, können dagegen Kürze, eine gewisse Originalität und Prägnanz einer Wortfolge sein, wobei auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation abgesprochen werden kann (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it" mwN).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01
    Im Hinblick auf den Beschluß des BGH vom 1. Februar 2001 (I ZB 55/98), in dem die Schutzfähigkeit der Wortfolge "LO-CAL PRESENCE, GLOBAL POWER" für Dienstleistungen aus dem Transport- und Touristikbereich verneint worden ist, erscheint es durchaus zweifelhaft, ob der Teil "trinke regional" des hier vorliegenden Werbespruchs insbesondere in Bezug auf die beanspruchten Getränke bzw Präparate für deren Zubereitung als schutzfähig anzusehen ist.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 23/01
    Indizien für die Eignung, die Waren und Dienstleistungen eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden, können dagegen Kürze, eine gewisse Originalität und Prägnanz einer Wortfolge sein, wobei auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation abgesprochen werden kann (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 121/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)" - DPMA legt

    Dies gilt sowohl für die - "i-Punkt-Gestaltung" (BPatG 25 W (pat) 23/01 - Think global, drink regional!), für kartografische oder skizzenhafte Darstellungen der Erde (26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 25 W (pat) 264/01 - webdesigner) als auch für die Umrahmung mit zwei horizontalen Linien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht